E-Bikes für deinen betrieblichen Mobilitätsplan · Cityflow
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UNTERNEHMEN · BETRIEBLICHER MOBILITÄTSPLAN

Die Fahrradmaßnahme für deinen Mobilitätsplan, startklar und von uns betrieben.

E-Bikes mit der Marke deines Unternehmens an deinem Standort. Das Unternehmen zahlt, deine Mitarbeitenden fahren kostenlos. Wir warten, laden, versichern und orten die Räder.

Kostenlos
für deine Mitarbeitenden
Auf Anfrage
Monatsgebühr pro Rad

Pflicht ab dem 5. Dezember 2026Ley 9/2025, Art. 26 · BOE

  • Mit der Marke deines Unternehmens
  • Ohne App-Download
  • Wartung, Laden und Versicherung inklusive
  • Nutzungsdaten für das Monitoring
Ein Mitarbeiter stellt ein Cityflow-E-Bike an der Ladestation vor dem Büro ab und geht zur Arbeit
Hotels, Wohnheime und Gebäude, die schon mit uns arbeiten
  • Wyndham Hotels & Resorts
  • Petit Palace
  • Room Mate Hotels
  • Ona Hotels
  • Hoteles Gargallo
  • Sunotel
  • Greystar
  • Nera Living
  • Blau Student Housing
  • Aparto

WAS DAS GESETZ VERLANGT

Ley 9/2025, Spaniens Gesetz für nachhaltige Mobilität, Artikel 26.

Was das BOE, Spaniens Amtsblatt, über betriebliche Pläne für nachhaltige Mobilität sagt. Mit dem Artikel zu jedem Punkt.

  • Wer

    Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors, für jeden Standort mit mehr als 200 Beschäftigten oder 100 pro Schicht.

    Art. 26.1

  • Ab wann

    Das Gesetz gibt zwölf Monate ab seinem Inkrafttreten am 5. Dezember 2025: Pflicht ist der Plan also ab dem 5. Dezember 2026. Das Real Decreto-ley 7/2026 hat die Frist von 24 auf 12 Monate verkürzt.

    Art. 26.1 · RDL 7/2026, Art. 63

  • Welche Maßnahmen

    Lösungen wie aktive Mobilität, öffentlicher Verkehr, emissionsarme Mobilität, geteilte und kollaborative Mobilität und Homeoffice, dazu Verkehrssicherheit.

    Art. 26.3

  • Mit wem

    Der Plan wird mit der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung verhandelt. Gibt es keine, mit einer Verhandlungskommission, an der die Gewerkschaften beteiligt sind.

    Art. 26.2

  • Und danach

    Ein Monitoringbericht innerhalb von zwei Jahren nach der Verabschiedung und danach alle zwei Jahre ein weiterer.

    Art. 26.2

  • Wem er gemeldet wird

    Innerhalb von drei Monaten nach der Verabschiedung der Behörde, die deine Autonome Gemeinschaft (Region) benennt.

    Art. 27.3

Wo das Fahrrad ins Spiel kommt

Die Lösungen im Plan folgen der Rangfolge aus Artikel 28, die aktive Mobilität an die erste Stelle setzt: zu Fuß und mit dem Fahrrad. Alle unsere Räder sind Pedelecs mit höchstens 250 W, und die spanische Fahrzeugverordnung (Reglamento General de Vehículos) stuft sie als „ciclo“ ein: Damit fallen sie unter die aktive Mobilität, zu der das Gesetz die Fortbewegung per Fahrrad oder „ciclo“ zählt. Außerdem nennt das Gesetz Bikesharing bei den Diensten der geteilten Mobilität.

Art. 2.1.m, 2.1.w, 26.3 und 28.1 · RGV, Anhang II

Das steht im BOE, es ist keine Rechtsberatung. Kläre deinen Fall mit deinem Rechtsberater. Am 22. Oktober 2026 mit der konsolidierten Fassung im BOE abgeglichen.

SO FUNKTIONIERT ES

Drei Schritte, und dein Team fasst kein Rad an.

  1. 01

    Erzähl uns von deinem Standort

    Stadt, wie viele Menschen dort arbeiten und in welchen Schichten. Wir schlagen dir die Zahl der Räder und die Gebühr vor.

  2. 02

    Die Räder kommen mit deiner Marke

    Deine Farben und dein Logo auf jedem Rad, startklar an deinem Standort.

  3. 03

    Wir betreiben sie

    Wartung, Laden, Versicherung, GPS und Support für Mitarbeitende. Deine Leute müssen nur noch aufsteigen.

WAS ENTHALTEN IST

Du stellst den Standort. Wir den ganzen Rest.

  • Deine Marke

    Deine Farben und dein Logo auf jedem Rad. Wer es sieht, sieht dein Unternehmen.

  • Wartung

    Inspektionen und Reparaturen gehen auf uns. Für einen Defekt bekommst du keine Rechnung.

  • Laden

    Die Akkus laden wir, nicht dein Team. Wenn du möchtest, kann es an deinem Standort auch eine Ladestation geben.

  • Versicherung

    Jedes Rad ist versichert. Du schließt nichts ab und verwaltest nichts.

  • GPS

    Jedes Rad hat GPS. Wir wissen, wo es steht, auch außerhalb deines Standorts.

  • Support für Mitarbeitende

    Hat jemand ein Problem mit einem Rad, schreibt er uns. In seiner Sprache.

  • Ohne App-Download

    Die Räder lassen sich per Handy mit unserer WebApp oder per QR-Code öffnen. Ihr wollt eure Mitarbeiterausweise nutzen? Sprich uns an.

DAS MODELL

Das Unternehmen zahlt. Deine Mitarbeitenden nichts.

Das Unternehmen zahlt eine Monatsgebühr pro Rad, und die Mitarbeitenden nehmen eins, wann sie es brauchen, ohne extra zu zahlen.

Und Besucher und Lieferanten? Das Gesetz verlangt, dass der Plan auch sie berücksichtigt (Art. 26.3). Wir können Räder für Besucher deines Standorts und für das Personal von Lieferanten vor Ort bereitstellen: Frag uns.

FÜR DEINE MITARBEITENDEN
Kostenlosfür Mitarbeitende

Rad per Handy nehmen und nach der Fahrt wieder abstellen. Ohne Zahlung, ohne Download.

Monatsgebühr pro Rad auf Anfrage.
So funktioniert es
  1. 01Das Unternehmen zahlt eine Monatsgebühr pro Rad
  2. 02Die Mitarbeitenden fahren kostenlos
  3. 03Wir übernehmen den Betrieb von A bis Z

DATEN FÜR DAS MONITORING

Das Gesetz verlangt einen Monitoringbericht. Wir liefern dir die Nutzungsdaten.

Innerhalb von zwei Jahren nach der Verabschiedung des Plans und danach alle zwei Jahre muss bewertet werden, wie weit die Maßnahmen umgesetzt sind (Art. 26.2). Für die Fahrradmaßnahme liefern wir dir die Daten.

Das sind Nutzungsdaten für die Monitoring-Indikatoren deines Plans. CO₂ berechnen wir nicht.

  • Fahrten

    Wie oft die Räder an deinem Standort genutzt werden.

  • Nutzungsstunden

    Wie lange sie genutzt werden.

  • Tageszeiten

    Zu welchen Uhrzeiten sie ausgeliehen und zurückgegeben werden.

  • Aggregierte Ziele

    Wohin die Fahrten gehen, in einem Bericht mit aggregierten Zielen, in dem Arbeitsorte gesondert ausgewiesen sind.

  • Strecke pro Fahrt

    Die Strecke jeder Fahrt, bei Rädern, deren Schloss sie misst.

WAS WIR SCHON BETREIBEN

Über 500.000 Fahrten in 9 Provinzen.

Heute betreiben wir E-Bikes mit der Marke unserer Kunden in Hotels, Studentenwohnheimen und Flex-Living-Gebäuden, etwa Canvas und Be Casa von Greystar. Dieselben Räder und dasselbe Betriebsteam, an deinem Standort.

ERSTELLT EINE BERATUNG EUREN PLAN?

Schick ihr unseren Steckbrief.

Wenn eine Beratung euren Plan erstellt, gibt es für sie eine eigene Seite mit dem Steckbrief der Fahrradmaßnahme: was sie ist, was das Unternehmen tut und welche Daten wir liefern.

Für Berater

WO WIR AKTIV SIND

Räder für deinen Standort in 9 Provinzen Spaniens.

Barcelona, Madrid, Valencia, Sevilla, Málaga, Balearen (Palma de Mallorca), Bizkaia (Bilbao), Navarra (Pamplona) und Salamanca: die ganze Provinz, nicht nur die Hauptstadt. Dasselbe Betriebsteam, egal wo dein Standort ist.

Dein Standort liegt in einer anderen Provinz? Frag uns: Die Flotte reist mit.

WAS UNS GEFRAGT WIRD

Die Fragen, die sich beim Mobilitätsplan stellen.

Muss mein Unternehmen einen Mobilitätsplan haben?

Wenn es einen Standort mit mehr als 200 Beschäftigten oder 100 pro Schicht hat, ja: Laut Ley 9/2025, Spaniens Gesetz für nachhaltige Mobilität, braucht dieser Standort einen betrieblichen Plan für nachhaltige Mobilität (Art. 26.1). Das gilt auch für Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Kläre deinen Fall mit deinem Rechtsberater.

Ab wann ist der Plan Pflicht?

Ab dem 5. Dezember 2026. Das Gesetz gibt zwölf Monate ab seinem Inkrafttreten am 5. Dezember 2025; ursprünglich waren es 24, das Real Decreto-ley 7/2026 hat sie auf 12 verkürzt. Nach der Verabschiedung hast du drei Monate Zeit, den Plan der Behörde zu melden, die deine Autonome Gemeinschaft benennt (Art. 27.3).

Zählt das E-Bike als Maßnahme im Plan?

Ja. Alle unsere Räder sind Pedelecs mit höchstens 250 W, nach der spanischen Fahrzeugverordnung also „ciclos“. Das Gesetz zählt das „ciclo“ zur aktiven Mobilität (Art. 2.1.m) und nennt Bikesharing (Art. 2.1.w), zwei Lösungen für den Plan (Art. 26.3). E-Bikes nennt es nicht ausdrücklich: Das ist eine Auslegung dieser Texte. Kläre deinen Fall mit deinem Rechtsberater.

Wer zahlt die Räder?

Das Unternehmen, mit einer Monatsgebühr pro Rad, die du in unserem Angebot findest. Deine Mitarbeitenden fahren kostenlos.

Könnt ihr auch Räder für Besucher und Lieferanten bereitstellen?

Ja, frag uns. Die Ley 9/2025 verlangt, dass der Plan nicht nur die Beschäftigten berücksichtigt, sondern auch Besucher, Lieferanten und alle anderen, die Zugang zum Standort brauchen (Art. 26.3). Zusätzlich zu den Rädern für deine Mitarbeitenden können wir Räder für Besucher deines Standorts und für das Personal von Lieferanten vor Ort bereitstellen.

Was muss mein Team tun?

Mit den Rädern nichts. Wartung, Laden, Versicherung, GPS und Support für Mitarbeitende übernehmen wir. Hat jemand ein Problem mit einem Rad, schreibt er uns, in seiner Sprache. Und wenn du möchtest, kann es an deinem Standort auch eine Ladestation geben.

Wie werden sie geöffnet? Muss man eine App herunterladen?

Herunterladen muss man nichts. Die Räder lassen sich per Handy mit unserer WebApp oder per QR-Code öffnen. Wenn ihr eure Mitarbeiterausweise nutzen wollt, sprich uns an.

Welche Daten bekommen wir für das Monitoring des Plans?

Fahrten, Nutzungsstunden, Tageszeiten und aggregierte Ziele, wobei Arbeitsorte gesondert ausgewiesen sind. Auch die Strecke jeder Fahrt, bei Rädern, deren Schloss sie misst. Das sind Nutzungsdaten für die Monitoring-Indikatoren des Plans: CO₂ berechnen wir nicht.

Was passiert, wenn wir den Plan nicht rechtzeitig haben?

Das Gesetz wertet das als leichten Verstoß, wenn dem Mobilitätssystem dadurch ein Schaden entsteht (Art. 106.2), und leichte Verstöße werden mit 101 bis 2.000 € geahndet (Art. 107.2). Dasselbe gilt für den Monitoringbericht. Kläre deinen Fall mit deinem Rechtsberater.

REDEN WIR ÜBER DEINEN STANDORT

Sag uns, wo dein Standort ist und wie viele Menschen dort arbeiten.

Wir antworten in weniger als 24 Stunden mit einem Angebot für die Fahrradmaßnahme in deinem Plan.

Was betreibst du?

Ein Hotel, ein Studentenwohnheim oder ein Flex-Living-Gebäude. Wir antworten in weniger als 24 Stunden mit einem Angebot für deinen Fall.